EU gegen Apple und Irland: Gerichtstermin festgelegt betreffend Steuernachzahlung

Im vergangenen Herbst hatte Apple die von der EU geforderte Steuernachzahlung an Irland in der Höhe von 13.1 Milliarden Euro plus 1.2 Milliarden Euro Zinsen komplett auf ein Treuhandkonto einbezahlt gehabt. Die Zahlung war fällig, weil die EU-Kommission im Herbst 2016 eine «illegale Staatsbeihilfe» von Irland für Apple festgestellt hatte. Sowohl Apple wie auch der Irische Staat sehen das jedoch anders und haben deshalb gegen die aus Brüssel auferlegte Steuernachzahlung Einspruch eingelegt. Wegen dieser Meinungsverschiedenheit hat Apple den gerichtlich geforderten Betrag vorerst auch nur auf ein Treuhandkonto einbezahlt. In diesem Verfahren ist nun ein Gerichtstermin bestimmt worden. Die Anhörungen werden am 17. und 18. September im Gericht der Europäischen Union (EuG) stattfinden. Beim EuG handelt sich dabei nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um das zweithöchste Gericht des Staatenverbundes.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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