Swisscom: Nur noch 1 Jahr Garantie auf iPhone 4

Die Swisscom bietet seit Jahren auf alle Mobiltelefone in ihrem umfangreichen Angebot zwei Jahre Garantie. Die letzen beiden Jahren rühmte sich die Swisscom zudem, ihre Kunden profitieren von einer weltweit einzigartigen Zweijahres-Garantie für das Apple Mobiltelefon. Damit ist nun Schluss. Die Swisscom bietet zwar noch immer auf Mobiltelefone zwei Jahre Garantie — aber neu mit einer Ausnahme: Smartphones von Apple sind die einzigen Geräte, bei denen Swisscom neuerdings nur noch ein Jahr Garantie bietet. Wir haben bei Swisscom nachgefragt, was der Grund für diese Änderung ist. Die Garantielaufzeit sei abhängig vom Hersteller der Geräte, so die Swisscom-Pressestelle. Es gebe Lieferanten, die zwei Jahre Garantie bieten und andere, wie Apple, die nur ein Jahr gewähren. Die Swisscom richte sich hier nach den Leistungen der Hersteller, deshalb sei beim iPhone 4 nur ein Jahr Garantie möglich. Bei Apple hat sich nichts geändert — die Firma aus Cupertino bot schon immer nur ein Jahr Garantie, während die Swisscom wie erwähnt trotzdem zwei Jahre gewährte. Damit verschwindet nun also mit dem iPhone 4 ein für viele nicht ganz unbedeutendes Argument «Pro Swisscom» beim iPhone-Kauf.

Apple und Apple-Reseller bieten jedoch wie bisher für CHF 109.— mit dem AppleCare-Protectionplan eine Garantieverlängerung auf 2 Jahre.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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85 Kommentare

Kommentar von schn0rkel

@pse: Tja, das ist leider bei fast jedem neuen Gesetz so :-/ Siehe Rauchverbot etc. Eine Minderheit benimmt sich daneben und bestraft werden im Endeffekt alle. Wobei man auch sehen muss: wer mit Geld umgehen kann, hat in aller Regel auch eine gute Bonität und wird auch in Zukunft keinerlei Probleme kriegen beim Vertragsabschluss. Jene ca. 20’000 schweizer Einwohner pro Jahr mal ausgenommen, die schikanös betrieben werden und den Eintrag nicht mehr losbekommen.

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Kommentar von mgm300

schn0rkel: Das finde ich gut. Es ist eigentlich völlig klar, dass es sich bei der derzeitigen Abo um Kredite handelt. Deshalb müssen solche Verträge unter das Konsumkreditgesetz gestellt werden. Ich habe allerdings nicht gewusst, dass das nun umgesetzt wird. Danke für die erfreuliche Nachricht.

pse: Wenn du ein normaler Kunde mit Zahlungsmoral bist, dann hast du nichts zu befürchten. Du kannst a jederzeit ein Handy kaufen (mit oder ohne Abo)! Wenn du das Geld nicht Cash auf der Seite hast, dann brauchst du auch kein iPhone und kannst dir ein billigeres normales Handy kaufen.

Mich stört es jedoch, wenn Sozialhilfeempfänger, Drogensüchtige, Arbeitslose immer mit den neusten Apple-Handys herumlaufen. Bezahlen tun sie das ganz sicher nicht!! Das bezahlt die Allgemeinheit (jeder Schweizer Bürger, der Steuern bezahlt). Das ist alles andere als ok. Solchen Leuten muss man verbieten auf Kosten der Allgemeinheit die teuersten und neusten Handys zu kaufen. Das Problem ist, dass diese derzeit einfach Verträge abschliessen können und dann ein teures Handy erhalten und nachher einfach die Handy-Rechnungen nicht bezahlen. Die andern Mobilfunk-Kunden und der Staats schaut dann in die Röhre! Das ist daneben!

Kommentar von anonymous6251

“Mich stört es jedoch, wenn Sozialhilfeempfänger, Drogensüchtige, Arbeitslose immer mit den neusten Apple-Handys herumlaufen. Bezahlen tun sie das ganz sicher nicht!! Das bezahlt die Allgemeinheit (jeder Schweizer Bürger, der Steuern bezahlt). Das ist alles andere als ok. “

Ah ja… Aber dass diese menschen vorher beiträge eingezahlt haben, wird bei solchen aussagen ja gerne mal vergessen….

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Kommentar von pse

Ich habe keine Lust darauf, dass meine Kreditfähigkeit abgecheckt wird nur weil ich einen Mobile-Vertrag abschliesse. Etwas weiter gefasst ist es eines mündigen Bürgers und Konsumenten unwürdig dass sowas geschehen sollte. Big Brother rückt damit wieder einen Schritt näher, das Argument “wer nichts falsches tut, hat auch nichts zu befürchten” gehört zu den dümmsten die ich kenne…

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Kommentar von mgm300

pse: Du hast das falsch verstanden. Du wirst nicht in jedem Fall auf deine Kreditfähigkeit überprüft! Du wirst nur überprüft wenn du gleichzeitig ein subventioniertes Handy beziehst. Kaufst du dir das Handy zum vollen Preis (iPhone G4 z.B. Fr. 899.– 32 GB), dann wirst du nicht überprüft. Kaufst du gar kein Handy (weil du dein altes weiterhin benützt), dann wirst du auch nicht überprüft. Wenn du aber ein neues Handy kaufen willst und zudem noch weniger bezahlen willst als der volle Kaufpreis, so ist das ein Abzahlungsvertrag und deine Kreditfähigkeit wird überprüft.

abhijit.bossotto: “Aber dass diese menschen vorher beiträge eingezahlt haben, wird bei solchen aussagen ja gerne mal vergessen…..“

Zu den Sozialhilfeempfängern: Die Frage ist nicht ob sie vorher einbezahlt haben oder nicht. Die Frage ist wie viel sie vorher einbezahlt haben! Meistens haben sie viel zu wenig einbezahlt um die eigenen Kosten zu decken und profitieren von den Andern. Wenn sie vorher Beiträge in die Sozialversicherungen einbezahlt haben, dann bekommen sie dafür eine Rente für den zwingend notwendigen Lebensunterhalt (Wohnen, Essen). Nicht jedoch eine Rente für ein neues geiles Apple-Handy!! Bei Sozialhilfeempfängern genügt ein normales Billig-Handy! So einfach ist die Sache.

Kommentar von Aprophes

@pse Dann schau es doch mal aus der Sicht einer Firma. Du als Firma gibst allen deine Produkte im Abzahlungsverhältnis (gewährst Kredit). wenn 30% deiner Kunden nach der ersten Rate nicht mehr Zahlen, weil sie einfach finanziell schlecht da stehen und sich u.U. überschulden mit ihren Kreditkarten (Annahme), dann hast du einen enormen Aufwand, um deinen Geldanspruch geltend zu machen. Ob du dann auch erfolgreich bist, das weiss niemand.

Man muss auch bedenken, dass genau die “kleinen” Luxugüter wie z.Bsp. die neusten Mobiltelefone eine Schuldenfalle sein können…

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Kommentar von pse

@aprophes: Als Firma habe ich ein wirtschaftliches Eigeninteresse, nur mit Kunden Verträge abzuschliessen welche ihren Verpflichtungen dann auch nachkommen können. Dies bedeutet auch, dass ich einzelnen Kunden uU keinen Postpaid-Vertrag anbiete oder gar nicht mit ihnen geschäfte. Wenn ich das nicht tue, bin ich nämlich über kurz oder lang pleite.

Kommentar von anonymous6251

@mgm300: Zum Glück bestimmst nicht du, was ein Sozialhilfeempfänger erhält und was nicht… :-)

Wenns nach deiner Logik ginge, müssten auch AHV-Rentner, IV-Bezüger auf allerhand verzichten. Denn, die meisten beziehen ja mehr, als sie einbezahlt haben…

Aber lassen wir das… Das hat ja mit dem Thema, der 1-Jahres-Garantie nix zu tun.

@all:

Ich bin gegen eine solche “Kreditprüfung”. Wenn ich ein Abo habe, egal ob mit Handy oder ohne, muss ich ja auch meine Kosten bezahle. Wenn schon, müsste jeder überprüft werden oder gar keiner…

Zumal sind die Handy-Abos ja nicht die grössten Schuldenfallen. Irgendwo meinte ich gelesen zu haben, dass die KK-Prämien häufiger nicht bezahlt werden…

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