Urteil: Möglicher Verkaufsstopp gegen iPhones in Deutschland

Motorola Mobility hat beim Landgericht Mannheim in Deutschland gegen Apple geklagt — gegen den iPhone-Hersteller wurde nun vom Gericht ein Versäumnis-Urteil gefällt: Der US-Konzern darf in Deutschland vorerst keine mobilen Geräte mehr verkaufen, welche zwei Motorola-Patente verletzen, und muss zudem Schadensersatz bezahlen. Vom Urteil betroffen sind mobile Geräte, die «Synchronisationen von Nachrichteninformationen unter einer Gruppe von Empfängern» erlauben — welche genau betroffen sind, wird im Urteil nicht genannt. Ausserdem richtet sich das Urteil an das US-Mutterhaus, nicht jedoch gegen Apple Deutschland. Entsprechend wird es vorerst nicht zu einem Verkaufsstop von iPhones in Deutschland kommen, da diese Geräte nicht vom US-Konzern, sondern von der Deutschen Tochter vertrieben werden. Je nach dem könnte jedoch der Online Store von Apple betroffen sein, da dieser — je nach Ansicht — vom US-Mutterhaus betrieben wird.
Das Gericht verhängte das Versäumnis-Urteil, weil Apple nicht rechtzeitig auf die Klage von Motorola reagierte — warum bleibt unbekannt. Die zwei betroffenen Motorola-Patente («method for performing a countdown function during a mobile-orientated transfer for a packet radio system» und «multiple pager status synchronization system and method») gelten auch in den USA — der Rechtsstreit zwischen den beiden Firmen dürfte also länger andauern.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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