Deutscher Gesetzesentwurf: Andere Bezahldienste sollen NFC beim iPhone nutzen dürfen

In Deutschland verabschiedete das Parlament vergangene Woche einen Gesetzentwurf, der augenscheinlich direkt auf Apple und den Bezahldienst «Apple Pay» abzielt. Gemäss dem neuen Gesetz müssen Technologieunternehmen künftig ihre Datenschnittstellen für Zahlungsdienste öffnen. Konkret geht es darum, dass Apple die NFC-Schnittstelle im iPhone, Apple Watch und Co. für andere Bezahldienste als das hauseigene Apple Pay öffnen muss. Der Deutsche Bundestag erhofft sich damit wohl mehr Wettbewerb bei den Mobile-Payment-Systemen.

In einer Stellungnahme zeigt sich der Mac-Hersteller davon überrascht, «wie plötzlich das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde», wird Apple bei Heise zitiert. Der Technologiekonzern äussert Befürchtungen um eine Verschlechterung der Nutzerfreundlichkeit, des Datenschutzes und der Sicherheit, wenn das Unternehmen die NFC-Schnittstelle öffnen muss – Apple argumentierte schon früher so. «Mit Tausenden Banken auf der Welt» habe man «intensiv zusammengearbeitet, um Apple Pay zu dem reibungslosen und bequemen Zahlungs- und Wallet-System zu machen, das unsere Kunden von uns erwarten».

Wie es bei heise weiter heisst gab der deutsche IT-Verband Bitkom, bei dem auch Apple Mitglied ist, zu bedenken, dass «der Gesetzgeber mit dem Entwurf im Hauruck-Verfahren tief in Vertragsfreiheit und Geschäftsmodelle eingreife». Dem Verband zufolge bestreite Deutschland damit einen Sonderweg.

Auch andernorts ist Apple wegen der nur für Apple Pay freigeschalteten NFC-Schnittstelle in der Kritik – beispielsweise in Australien (Bericht vom März 2017). 

Auch in der Schweiz prüfen die Behörden, ob Apple den NFC-Chip in seinen mobilen Geräten weiterhin nur für eigene Dienste wie Apple Pay gesperrt halten darf oder ob das Unternehmen den Chip auch für andere Bezahllösungen freischalten muss. Ursprung der Untersuchung ist eine Klage, die die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) dazu im Sommer 2016 bei der Schweizer Wettbewerbskommission eingereicht hatte.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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