Apple vs. OpenAI: Gegenschriften zu Abweisung und Beweisverfahren
Im Rechtsstreit um mutmasslich gestohlene Geschäftsgeheimnisse hat Apple beim zuständigen US-Bezirksgericht in Kalifornien innert weniger Tage zwei Gegenschriften eingereicht: eine gegen den Abweisungsantrag von OpenAI und eine weitere im Streit um ein beschleunigtes Beweisverfahren. Neben der juristischen Argumentation zitiert der iPhone-Konzern erstmals aus der internen Kommunikation eines der beklagten früheren Angestellten. OpenAI weist die Vorwürfe weiterhin zurück und wirft seinerseits Apple vor, sich mit den Beweisanträgen unzulässigen Einblick in die eigenen Produktpläne verschaffen zu wollen. Beide Anträge kommen am 1. Oktober vor Gericht.
Wie MacRumors unter Berufung auf das Dokument berichtet, reichte Apple die 32-seitige «Opposition Brief (Gegenschrift)» (PDF, via heise.de) zum Abweisungsantrag am Mittwoch letzter Woche ein. Der Mac-Hersteller wirft OpenAI darin vor, dessen Verteidigung stütze sich auf «Distortion, Speculation, and improper extrinsic Evidence» («Verzerrung, Spekulation und unzulässige externe Beweismittel»). OpenAI hatte Anfang August die sofortige Einstellung des Verfahrens verlangt und damals argumentiert, Apple habe nie konkret bezeichnet, welche Informationen überhaupt ein schutzfähiges Geschäftsgeheimnis darstellten. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen «5:26-cv-07078-EJD» vor der Abteilung San José des US-Bezirksgerichts für den nördlichen Bezirk von Kalifornien.
Zitate aus der internen Kommunikation
Neu sind wörtliche Auszüge aus der Kommunikation des früheren Apple-Ingenieurs Chang Liu. Wie MacTechNews der Gegenschrift entnimmt, soll Liu, der acht Jahre bei Apple war und zum Jahresbeginn zu OpenAI wechselte, Aufforderungen zu einem Abschlussgespräch und zur Rückgabe der Firmengeräte ignoriert und einen weiteren Computer behalten haben. Am 9. Februar soll er einen «seltenen Authentifizierungsfehler» entdeckt und über Wochen dutzende vertrauliche Engineering-Dokumente heruntergeladen haben, darunter eine Präsentation zur Fertigung und zu Tests von Hauptplatinen. Gegenüber einer früheren Kollegin soll er damit geprahlt haben: «LOL, I found out I can access the (network storage), so funny» («LOL, ich habe herausgefunden, dass ich auf den (Netzwerkspeicher) zugreifen kann, so lustig»). OpenAI hatte die Zugriffe zuvor mit Versäumnissen bei Apple selbst erklärt – es seien Kopien von Arbeits-Dokumenten im privaten iCloud-Konto des Betroffenen.
Gegen den heutigen OpenAI-Hardwarechef Tang Yew Tan wiederholt Apple den bereits in der Klage erhobenen Vorwurf, er habe Bewerbende mit internen Projekt-Codenamen zu unveröffentlichten Apple-Produkten befragt. In einem Fall soll er sich nach den «Plänen» für ein noch nicht angekündigtes Produkt erkundigt haben, welches er einzig über den eigentlich geheimen Apple-Codenamen benannte. Mindestens eine Angestellte soll er zudem aufgefordert haben, Bauteile aus ihrer Arbeit – die Rede ist von Akkus, Chip-Bauteilen, Platinen und auch Abschirmungen – zu einem «Show and Tell» mitzubringen.
Juristisch stützt sich Apple auf eine «Quintara» genannte Entscheidung des neunten Bundesberufungsgerichts aus dem Jahr 2025: Welche Informationen konkret geschützt seien, sei ein «Fact Dispute (Tatsachenstreit)» und damit erst später im Verfahren zu klären. Eine detaillierte Beschreibung in einer öffentlichen Eingabe käme zudem einer Veröffentlichung genau jener Geheimnisse gleich, die geschützt werden sollen. Die von OpenAI eingereichten Beilagen – Kurznachrichten, eine Webseite mit Apple-Codenamen sowie der eigene Interview-Leitfaden – seien im Abweisungsverfahren gar nicht zu berücksichtigen, da dieses allein auf der Klageschrift beruhe. Insgesamt seien OpenAIs Einwände kein Grund für eine Abweisung, sondern vielmehr Anlass, das Beweisverfahren zu eröffnen.
Streit um ein beschleunigtes Beweisverfahren
Genau darum geht es jetzt: Apple hat am Dienstag eine Replik im Streit um das beschleunigte Beweisverfahren (PDF) eingereicht (via 9to5Mac). Anfang August hatte der Konzern eine «Expedited Discovery (beschleunigte Beweiserhebung)» (PDF) beantragt, also eine frühe Herausgabe von Dokumenten und Kommunikation, forensische Abbilder von Geräten und Konten sowie die Befragung von Schlüsselzeugen. Schriftliche Auskünfte sollen demnach binnen 30 Tagen erfolgen, eine Unternehmens-Deposition von OpenAI binnen 50 Tagen.
OpenAI und die Mitbeklagten stellen sich dagegen auf den Standpunkt, der Antrag sei überflüssig, da sich das ordentliche Beweisverfahren ohnehin weitgehend damit überschneide. Apples Begehren seien überdies zu weit gefasst, belastend und verfolgten unzulässige Zwecke; der Konzern wolle sich eigentlich einen Einblick in die Produktpläne und Strategien der Beklagten verschaffen.
Apple hält dem entgegen, der Antrag werde auch bei einer Überschneidung nicht gegenstandslos; eine gerichtliche Anordnung stelle sicher, dass die Beklagten in erster Instanz substanziell antworten müssten, anstatt mit Standard-Einwänden und Nachlieferungs-Versprechen über Wochen und Monate. Derweil kommt Apple den Beklagten in einem Punkt entgegen und grenzt den Zeitraum der angeforderten Dokumente neu auf den 1. August 2023 und später ein – also rund ein halbes Jahr vor Tans Weggang von Apple. Ohne rasche Befragungen müsste der Konzern nach eigener Darstellung Monate oder Jahre warten, während OpenAI die mutmasslich entwendeten Hardware-Geheimnisse beim Bau eines eigenen Geräts weiter nutzen könnte.
Beide Anträge sind für den 1. Oktober vor Richter Edward J. Davila traktandiert. Über das beschleunigte Beweisverfahren könnte der Richter allerdings auch schon vorher entscheiden.
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