Apple vs. OpenAI: Verfügungsantrag, Blogpost und Antrag auf Abweisung

Elf weitere Ex-Angestellte im Visier; OpenAI kontert öffentlich

Im Rechtsstreit um mutmasslich gestohlene Geschäftsgeheimnisse haben beide Seiten innert weniger Tage nachgelegt: Apple beantragte eine einstweilige Verfügung sowie ein beschleunigtes Beweisverfahren und nennt elf weitere frühere Angestellte, OpenAI antwortete mit einem öffentlichen Blogpost und verlangt inzwischen die Abweisung der gesamten Klage. Parallel dazu wird Apples eigener Umgang mit vertraulichen Dateien in iCloud thematisiert.

Stefan Rechsteiner

Rund vier Wochen nach der Klage gegen OpenAI hat Apple am Montag dieser Woche beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien einen Antrag auf eine «Preliminary Injunction (einstweilige Verfügung)» eingereicht. Der Verfügung zufolge sollen es OpenAI sowie die beiden beklagten früheren Apple-Angestellten Chang Liu und Tang Yew Tan unterlassen, mutmasslich vertrauliche Apple-Informationen abzurufen, zu beschaffen, zu nutzen oder weiterzugeben. Ohne die Verfügung drohe ihm, so der Konzern in der Eingabe, ein «irreparabler Schaden» («Apple will be irreparably harmed absent a preliminary injunction»). Laut dem Antrag sollen OpenAI, dessen Beschäftigte und auch dessen Partner keine Produkte entwickeln, veröffentlichen und daraus Nutzen ziehen dürfen, die unter Verwendung von Apples Geschäftsgeheimnissen entstanden seien.

Zeitgleich beantragte Apple ein beschleunigtes Beweisverfahren («Expedited Discovery») samt Herausgabe von Dokumenten. Zu Aussagen unter Eid geladen werden sollen demnach Chang Liu und Tang Yew Tan, die OpenAI-Mitarbeiterin Yu-Ting «Alyssa» Peng, eine weitere namentlich aber nicht genannte OpenAI-Person mit Apple-Vergangenheit sowie Unternehmensvertretungen von OpenAI und «io Products». Als Termin für die Anhörung nennt die Eingabe den Morgen des 1. Oktober 2026.

Unklar ist, wie ein solches Verbot überhaupt durchsetzbar wäre – Apple könnte es in erster Linie um Tempo im Beweisverfahren gehen; mit dem möglichen Nebeneffekt, dass sich OpenAIs erstes KI-Gerät verzögert.

Elf weitere frühere Angestellte im Visier

Neu ist, dass Apple über die bereits Beklagten hinaus «ernsthafte Bedenken» zu elf weiteren OpenAI-Beschäftigten anmeldet. Eine interne Untersuchung habe diese als mögliche Zeugen oder Beteiligte identifiziert, wie TechCrunch unter Berufung auf die Gerichtsakten berichtet. So soll sich eine weitere frühere Apple-Fachkraft vor Pengs Bewerbungsgespräch bei OpenAI mit ihr und Liu getroffen und dabei proprietäre Apple-Informationen zu unangekündigten Produkten besprochen haben; eine andere Person soll vor einem Bewerbungsgespräch Screenshots vertraulicher Apple-Dokumente zu einem unangekündigten Produkt angefertigt haben. Wiederholt wird zudem der Vorwurf erhoben, Bewerbende seien angehalten worden, Apple-Prototypen, CAD-Entwürfe und Bauteile zum «Show and Tell» mitzubringen, und ein Zulieferer sei zur Anwendung eines proprietären Metallveredelungs-Verfahrens bewegt worden.

Nach Einreichung der Klage hätten sich überdies mehrere heute bei OpenAI tätige Ex-Angestellte gemeldet, um die Rückgabe von Apple-Arbeitsgeräten zu besprechen, die sie beim Weggang behalten hatten.

Eine weitere Person führt die Eingabe durchgehend nur als «Individual No. 1».

OpenAI antwortet mit einem Blogpost

In der Nacht auf diesen Dienstag veröffentlichte OpenAI einen Blogpost mit dem Titel «Apple is getting this wrong» und nannte die Klage darin «careless, aggressive and oddly personal» («unbedacht, aggressiv und eigenartig persönlich»). Das Unternehmen greift darin erneut die bereits bekannte E-Mail-Verwechslung durch Apples Aussenanwaltschaft auf und veröffentlicht die betreffende Korrespondenz samt Entschuldigung des Mac-Herstellers.

Dazu stellte OpenAI iMessage-Verläufe ins Netz, die zeigen sollen, dass Apple-Angestellte Liu nach dessen Weggang am 22. Januar 2026 wiederholt um Hilfe beim Auffinden von Dateien baten – in einem Fall mit der Aufforderung, Dateien aus seinem mit der Apple-ID verknüpften iCloud-Konto per AirDrop weiterzugeben. Noch am 5. März habe eine Apple-Person nach internen Dateien gefragt; ein weiterer Beteiligter im Chat habe den Austausch als «highly irregular» («höchst unüblich») bezeichnet. Apple habe schlicht versäumt, Systemzugriffe bei Austritten sauber zu entziehen, so die Darstellung. Tang Tan, 24 Jahre lang bei Apple und Mitgründer von «io Products», habe dem Team stets klargemacht, dass fremde vertrauliche Informationen weder gewollt noch verwendet werden dürften. Apples Verfügungsantrag sei unnötig, weil das Unternehmen Apples Geschäftsgeheimnisse weder besitze noch wolle («we do not have, nor want, any of their trade secrets»).

John Gruber von Daring Fireball hält dem entgegen, dass die iMessage-Verläufe Apples Kernvorwurf gar nicht berührten. Apples Antrag räume selbst ein, dass Liu nach seiner Kündigung zunächst kooperierte, Apple-Material aus seinem privaten iCloud-Konto zurückgab und Fragen ehemaliger Kolleginnen und Kollegen beantwortete – am letzten Arbeitstag aber weder auf die Einladung zum Austrittsgespräch reagierte noch die Vertraulichkeits-Erinnerung unterzeichnete. Im Zentrum stehe stattdessen das wiederholte, nicht autorisierte Herunterladen umfangreicher technischer Dateien zwischen Februar und April 2026, zuletzt am 27. April und damit über drei Monate nach dem Weggang. Eine Fussnote der Eingabe hält ausdrücklich fest, dass diese Downloads nicht auf iCloud-Aktivität beruhten, sondern auf einem Cloud-Speicher eines Drittanbieters; welcher Anbieter gemeint ist, nennen die Akten nicht – Gruber vermutet das von Apple oft benutzte «Box». Belegt werden die Zugriffe laut Apple durch eine – stark geschwärzte – forensische Erklärung des Sachverständigen Daniel Roffman.

Aufschlussreicher als der Blogpost ist für Gruber eine von Apple als «Exhibit F» eingereichte E-Mail vom 20. Juli: Darin schreibt Patrick Curran von der für OpenAI mandatierten Kanzlei «Quinn Emanuel», Apple habe bei den Vorgesprächen weder benennen können, wer als Zeuge auftreten solle, noch worin die Geschäftsgeheimnisse konkret bestünden; ein forensisches Protokoll lasse sich nicht auf allgemeine Begriffe stützen.

Antrag auf Abweisung der Klage

Am Donnerstag, 6. August 2026, beantragte OpenAI schliesslich die Abweisung der Klage, wie 9to5Mac berichtet. Apples Klageschrift sei ohne angemessene Untersuchung eingereicht worden («filed without adequate investigation») und stelle gewöhnliches Verhalten aus dem Zusammenhang gerissen dar. Apple habe weder greifbare Geschäftsgeheimnisse benannt noch ein unlauteres Verhalten plausibel dargelegt; insbesondere behaupte Apple nicht, dass Liu je eine Datei an OpenAI weitergegeben oder für dessen Hardware-Arbeit genutzt habe. Das von Tan aufbewahrte Dokument zu Apples Austrittsprozessen dreht OpenAI in der Deutung um: Es habe dazu gedient, dass neu angeworbene Personen Apples Vorgaben strikt einhielten.

Gegenüber Bloomberg verteidigte OpenAI zudem Tan, der beim Gespräch mit Apple-Angestellten übliche Recruiting-Praxis angewandt habe; wie The Mac Observer schreibt, verwies das gegenüber Axios erneut darauf, dass Apples eigene Sicherheitspraxis früheren Angestellten Zugriffe belassen habe. Formell antworten muss OpenAI auf den Verfügungsantrag bis zum 17. August 2026.

Auf einen Vergleich deutet derzeit nichts hin – das Hauptverfahren dürfte Jahre dauern.

Apples iCloud-Praxis als Thema

Für zusätzlichen Zündstoff sorgte am Montag ein Bericht von Aaron Tilley für The Information (paywalled; Zusammenfassungen bei MacRumors, AppleInsider und Daring Fireball). Mehr als ein halbes Dutzend früherer Apple-Angestellter schilderte demnach, dass während der Anstellung mit ihnen geteilte Dateien – darunter Planungsdokumente für Produkt-Events – nach dem Austritt weiterhin auf ihre privaten Geräte synchronisierten; teils hätten sie sogar Mitteilungen über Aktualisierungen erhalten. Manche hätten sich nicht getraut, die Dateien zu löschen, aus Sorge, damit Apples Aufmerksamkeit zu erregen.

Ursache ist laut Bericht Apples Onboarding-Praxis: Neueintretende würden ermuntert, ihre bestehende private Apple-ID mit dem vom Konzern bezahlten iCloud-Konto mit 2 TB Speicher zu verbinden. Da auf einem iPhone nur eine primäre Apple-ID vollen iCloud-Zugriff erhält, müssten Beschäftigte für getrennte Konten zwei Geräte mit sich tragen – die meisten verzichteten darauf. Beim Austritt entzieht Apple den verwalteten Ordner «Apple Work»; ausserhalb davon geteilte Dokumente bleiben jedoch im privaten Konto liegen, ebenso alte iMessage-Verläufe samt Anhängen aus der Zeit vor der Einführung des Messenger-Dienstes «Slack» um 2019. Bei Führungskräften prüfe Apple die Geräte gründlicher als bei anderen Angestellten. Gruber ergänzt einen weiteren Punkt: Eine Apple-ID sei kein E-Mail-Konto, sondern ein Personenkonto mit mehreren zugeordneten Adressen – wer die Apple-Adresse verliere, behalte den geteilten Zugriff.

Apple selbst betont gegenüber The Information, der Fall drehe sich um OpenAI-Angestellte, die geheime und vertrauliche Informationen zu unveröffentlichten Technologien, Prozessen und Produkten unrechtmässig mitgenommen hätten; nichts in der Klageschrift beziehe sich auf via iCloud geteilte oder dort gespeicherte Dokumente. Rechtlich vorgegangen werde auch nicht gegen frühere Angestellte, die versehentlich Apple-Dokumente in ihrem privaten iCloud-Konto behielten.

Der Bericht erinnert derweil an ältere Fälle: Im inzwischen beigelegten Streit mit dem Chip-Unternehmen «Rivos» hatte dieses behauptet, Apple lasse solche Zugriffe absichtlich bestehen, um einen vorgeschobenen Klagegrund zu schaffen. Der frühere Chip-Architekt Gerard Williams klagte nach Apples Vorgehen wegen Vertragsbruchs zurück und warf dem Konzern Einschüchterung vor – das Gericht wies seinen Anspruch ab, Apple liess den Fall 2023 fallen. 2025 warf Apple dem früheren Vision-Pro-Ingenieur Di Liu vor, vor dem Wechsel zu Snap tausende Firmendokumente in seinen privaten Cloud-Speicher geladen zu haben.

Laut Apples Klageschrift arbeiten inzwischen mehr als 400 ehemalige Apple-Angestellte bei OpenAI, das Jony Ives Startup «io» 2025 übernommen hatte.

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