EU-Kommission gewährt Smartwatches Ausnahme bei Akku-Regel
Unter der «EU-Batterieverordnung» müssen Akkus in Geräten, die in der Europäischen Union verkauft werden, ab dem 18. Februar 2027 grundsätzlich von den Nutzenden selbst entfernt und ersetzt werden können. Die EU-Kommission hat am 14. Juli nun einen «delegierten Rechtsakt» verabschiedet, der sechs weitere Produktkategorien von dieser Pflicht ausnimmt – darunter tragbare Geräte wie Smartwatches und Fitness-Tracker. Von der Ausnahme für Smartwatches dürfte auch die Apple Watch profitieren; das iPhone war bereits unter der ursprünglichen Verordnung ausgenommen.
Laut einem Bericht von MacRumors sollen zudem die AirPods erfasst sein – in der Mitteilung der EU-Kommission werden kabellose Ohrhörer allerdings nicht explizit aufgeführt. Der Rechtsakt geht jetzt zur Prüfung an das Europäische Parlament und den Rat der EU; erhebt keines der Gremien Einspruch, tritt er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am
Ab CHF 5.– im Monat
👉🏼 Wir benötigen deine Unterstützung! Unterstütze macprime mit einem freiwilligen Gönner-Abo und mache die Zukunft unseres unabhängigen Apple-Mediums aus der Schweiz mit möglich.
Kommentare
Anmelden um neue Kommentare zu verfassen
Allegra Leser! Nur angemeldete Nutzer können bei diesem Inhalt Kommentare hinterlassen. Jetzt kostenlos registrieren oder mit bestehendem Benutzerprofil anmelden.