SwissCovid: «BAG» informiert via SMS – am ersten Tag bereits über eine halbe Million Nutzer (Update)

Seit gestern Donnerstag ist die Schweizer Corona-Warn-App «SwissCovid» offiziell verfügbar. Die Lancierung verzögerte sich um mehrere Wochen, weil das Parlament für den Start der App zuerst eine Änderung des Epidemie-Gesetzes verlangte. Die App wurde während mehreren Wochen in einer Pilotphase getestet – zuletzt war die Preview-Version auch öffentlich im App Store verfügbar.

Die Verzögerung scheint indes die Begeisterung für die App in der Bevölkerung nicht geschmälert zu haben: Wie das Bundesamt für Statistik BFS berichtet, sind am gestrigen Starttag in der Schweiz bereits 566’894 SwissCovid-Apps aktiv gewesen.

Bei der Zahl beruft sich das BFS auf die Anzahl Kontaktaufnahmen der Apps mit dem Proximity-Tracing-System des BAG. Die App macht dies mehrmals täglich automatisch zur Aktualisierung der Konfigurationsdaten. Aus diesen Kontaktaufnahmen wird die Anzahl der aktiven Apps pro Tag berechnet. Das BFS will täglich über die Nutzerzahlen informieren.

Nutzer des Mobilfunk-Anbieters Swisscom erhielten heute überdies eine SMS mit Absender «BAG-Info», in welcher auf die SwissCovid-App des BAG aufmerksam gemacht wurde. Die SMS enthält einen Link auf die SwissCovid-Webseite des BAG.

Das Bundesamt selbst stellte auf auf Twitter klar, dass die Nachricht von Swisscom versendet wurde und dass es «nicht über private Telefonnummern» verfügt. Es dankt dem Mobilfunk-Anbieter indes für die Unterstützung.

Korrektur am 27.06.: Das SMS wurde von der Swisscom verschickt. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert und erweitert.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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2 Kommentare

Kommentar von Layer8

Eure Berichterstattung (inkl. Wahl des momentanen Beitragstitels) ist bez. der «BAG-Info»-SMS irreführend: 1) Die Nachricht stammt - anders als man vermuten würde - nicht vom Bundesamt für Gesundheit. 2) Erhalten haben die SMS Kunden des Anbieters ‘Swisscom’ - das Telekom-Unternehmen versandte die besagte Nachricht, n.b. möglicherweise unter Missachtung datenschutz- und lauterkeitsrechtlicher Bestimmungen, selbst an die eigene Kundschaft aber unter fremden Namen - das Unternehmen wurde deshalb noch gleichtags vom darüber vorgängig nicht informierten BAG gerügt. (vgl. dazu bspw. https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/corona-app-swisscom-verschickt-sms-mit-falschem-absender-und-wird-vom-bag-zurueckgepfiffen-138285353)

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