Apple erlaubt in USA In-App-Kauf über Dritte – und kassiert weiter hohe Gebühren

Anfangs vergangenen Jahres sprach Apple von einem «überwältigenden Sieg» als es in einem Rechtsstreit mit Epic Games um das In-App-Kaufsystem in neun von zehn Anklagepunkten siegreich blieb. Für Cupertino steckte der Teufel jedoch in jenem Punkt, in welchem Apple unterlag. Das Gericht ordnete an, dass Apple künftig auch Bezahlmöglichkeiten für In-App-Käufe ausserhalb des eigenen Ökosystems zulassen müsse.

Dieser Anforderung ist der iPhone-Hersteller nun nachgekommen. Ab sofort können sich App-Entwickler um ein «External Purchase Link Entitlement (Berechtigung für einen externen Kauf-Link)» bemühen. Wird dieses gewährt, dürfen innerhalb der US-Version des App Stores zum Kauf von In-App-Inhalten externe Bezahlseiten eingesetzt werden.

Strenge Regeln, unzufriedene Entwickler

Die Freude der Entwickler über diese Neuerung hält sich, gelinde gesagt, stark in Grenzen. In erster Linie auf Unmut stösst, dass Apple auf Verkäufe über externe Kanäle weiterhin eine Gebühr von 27 Prozent verlangt – nur wenig tiefer als die 30 Prozent, die beim In-App-Kauf direkt über den App Store anfallen. Um die Gebühr einfordern zu können, verlangt Apple regelmässige Abrechnungen des App-Anbieters und besteht auf dem Recht, bei Zweifeln dessen Buchhaltung einzusehen. Bei Abo-Verkäufen fallen ab dem zweiten Jahr 12 Prozent Gebühren an, gegenüber 15 Prozent beim Verkauf durch den App Store.

Diese Vorgehensweise verfolgt Apple bereits im App Store für Südkorea. Auch dort ist es ein rechtliches Erfordernis, dass App-Anbieter Bezahlungen über Dritte einnehmen dürfen, wenn gewünscht – und auch dort fällt dabei eine ähnlich hohe Gebühr an.

Weitere Regeln schränken die Nutzung der externen Bezahllinks zusätzlich ein. So darf ein solcher Link nur auf einer einzigen Ansicht innerhalb der App dargestellt werden. Ein Hinweis macht Nutzer und Nutzerinnen zudem prominent darauf aufmerksam, dass der Kauf ausserhalb des Ökosystems von Apple stattfinden wird.

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Beispiel des Hinweises, der vor Zahlung auf einer Drittseite angezeigt wird. (developer.apple.com)

Vorahnung für Europa

In der EU wird Apple sehr bald den App Store öffnen und das «Sideloading» von Apps aus anderen Quellen erlauben. Das tut der Konzern jedoch nicht freiwillig, sondern wird vom Gesetz dazu gezwungen.

Die Vorgehensweise mit den In-App-Käufen in den USA und in Südkorea lässt erahnen, wie Apple dabei vorgehen könnte. So dürften die gesetzlichen Erfordernisse zwar alle abgedeckt werden. Dass die neue Offenheit jedoch dem entsprechen wird, was sich Entwickler wünschen oder dass Apple gar freiwillig auf Einnahmen verzichten wird, darf stark bezweifelt werden.

Von Manuel Reinhard
Veröffentlicht am

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