NFC-Zugang: Schweizer Wettbewerbskommission eröffnet Untersuchung gegen Apple

Die schweizerische Wettbewerbskommission («WEKO») hat gestern Donnerstag verlauten lassen, dass deren Sekretariat am 10. Dezember eine Ermittlung gegen Apple eingeleitet habe. Es wurde eine Vorabklärung gestartet, in welcher das WEKO prüft, ob Apple das Kartellgesetz verletzt, indem es hierzulande Dritten nur gegen eine Gebühr Zugang zur NFC-Schnittstelle und der Secure Enclave bietet. Die WEKO möchte unter anderem klären, «ob andere Anbietende von Apps für mobile Zahlungen bei kontaktlosen Zahlungen mit iOS-Geräten im Handel wirksam mit Apple Pay konkurrenzieren können».

Bis vor gut einem Jahr weigerte sich Apple strikt, Fremdanbietenden Zugriff auf die NFC-Schnittstelle des iPhone zu gewähren und reservierte die Schnittstelle und zugehörige Sicherheits-Technologien für den eigenen Bezahldienst «Apple Pay» und andere mit der App «Wallet» verbundene Funktionen (wie digitale Autoschlüssel und Hotelzimmerschlüssel).

Erst durch Druck der EU respektive dem neuen Gesetz über digitale Märkte («Digital Markets Act», kurz DMA) der Europäischen Kommission wurde Apple dazu verdonnert, Dritt-Apps den Zugang zur NFC-Schnittstelle auf iOS-Geräten zu ermöglichen – und zwar kostenlos.

Die für den EU- und EWR-Raum geltende Regelung trat im Sommer 2024 in Kraft. Für den Schweizer Markt gilt diese Vorgabe nicht. Das WEKO-Sekretariat informiert aber, es stehe ebenfalls «seit dem Frühjahr 2024 mit Apple im Austausch, um auch Schweizer App-Anbietenden den Zugang zur NFC-Schnittstelle auf iOS-Geräten zu ermöglichen».

Mit aus den Bemühungen der WEKO heraus gewähre Apple seit Ende 2024 Schweizer App-Anbietenden Zugang zu NFC und zur Secure Enclave auf iOS-Geräten – indes gegen eine Gebühr.

Gegen diese Gebühr laufen hiesige Player Sturm. Am prominentesten macht dies «TWINT», welche die Gebühr nicht berappen will und stattdessen (wie die Markt-Mitbestreitenden aus der EU und im EWR-Raum) kostenlos Zugriff auf den NFC-Standard und Apples Sicherheits-Technologie erhalten möchte.

Mit der Vorabklärung prüfe die WEKO nun, «ob die Modalitäten dieser Zugangsgewährung, die sich von denjenigen im EWR-Raum unterscheiden, kartellrechtskonform ausgestaltet sind». Das Sekretariat sammle dazu «weiterhin Erkenntnisse aus den Märkten».

Im Gegensatz zur EU respektive dem EWR-Raum gibt es in der Schweiz kein Gesetz, durch welches Apple solche Zugänge unentgeltlich freigeben muss.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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