Neues Schweizer Datenschutzgesetz: Einführung erst im September 2023

Ursprünglich war das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) im zweiten Halbjahr 2022 erwartet worden. Nun wurde vom Bund in einem Dossier ein späteres Startdatum angekündigt. Es sei vorgesehen, dass das neue Datenschutzrecht auf den 1. September 2023 in Kraft gesetzt wird. «Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates muss noch erfolgen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Das aktuelle und erste Schweizer Datenschutzgesetz stammmt aus dem Jahre 1992. Das revidierte Gesetz soll dem aktuellen technologischen Entwicklungsstand gerecht werden und sich zudem der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angleichen.

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz soll die Bearbeitung persönlicher Daten verbessern und Schweizer Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte gewähren. Unternehmen hierzulande müssen die neuen Massnahmen umsetzen, bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen von bis zu 250’000 Franken. In einer Auflistung nennt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) die Änderungen mit dem neuen Datenschutzrecht.

Von Tom Siller
Veröffentlicht am

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