US-Kartellklage gegen Google: Unternehmen darf Such-Deal mit Apple beibehalten

Auch Chrome und Android müssen nicht verkauft werden

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20 Milliarden US-Dollar bezahlt Google Berichten zufolge jährlich an Apple, um auf den Apple-Geräten die voreingestellte Suchmaschine in Safari und Co. zu sein. Dieser Deal stand im Zuge einer Kartellklage des US-Justiz-Departments «DOJ» gegen den Suchmaschinen-Giganten auf der Kippe. Jetzt hat gestern der zuständige Richter entschieden, dass Google zwar keine Exklusivverträge für den Vertrieb seiner Suchmaschine abschliessen darf, gleichzeitig ist es dem Unternehmen Google aber weiterhin erlaubt, Unternehmen dafür zu bezahlen, dass Google als Standard-Suchmaschine angeboten wird.

Der Richter wird etwa von der berichtenden Bloomberg zitiert: «Die Einstellung von Zahlungen durch Google wird mit ziemlicher Sicherheit erhebliche – in einigen Fällen sogar verheerende – nachgelagerte Schäden für Vertriebspartner, verwandte Märkte und Verbrauchende nach sich ziehen, was gegen ein umfassendes Zahlungsmoratorium spricht.»

Diese Regeln gelten nicht nur für die Suchmaschine, sondern auch für die Vorinstallation von Googles Browser «Chrome» oder der AI «Gemini». Gleichzeitig wurde auch entschieden, dass Google sich nicht von ebendiesem «Chrome» oder auch nicht vom Betriebssystem «Android» trennen muss. Im Vorfeld des Urteils wurde spekuliert, der Suchmaschinen-Riese könnte aus monopol-rechtlichen Gründen dazu gezwungen werden, Chrome und Android abspalten respektive verkaufen zu müssen.

Abgesehen vom Exklusiv-Vertrag-Verbot gegen Google muss das Unternehmen gemäss dem DOJ neu Daten mit konkurrierenden Suchmaschinen teilen. Unter anderem, auf welcher Grundlage es entscheidet, was für Ergebnisse bei einer Suchanfrage angezeigt werden.

Google hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Obschon es sich beim Urteil um einen fast kompletten Sieg für Google handelt, dürfte das Unternehmen wohl etwas gegen das aufgezwungene Daten-Teilen haben.

An der Börse wurde der DOJ-Entscheid sehr positiv aufgenommen: Der Aktien-Kurs von Googles Muttergesellschaft «Alphabet» stieg im nachbörslichen Handel um fast 6.7 Prozent. Auch Apple hat nach Bekanntgabe des Urteils nach Börsenschluss in New York über 3 Prozent zugelegt.

Das DOJ hatte nicht nur gegen Google eine Kartellklage am Laufen – auch gegen Apple ist eine grosse Klageschrift aktiv.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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